Herzlich Willkommen in unserer Kinderarztpraxis!

 
Wir möchten, dass Sie sich bei uns gut aufgehoben fühlen und haben deshalb diese Information für Sie zusammengestellt.
Sie soll den Praxisablauf erläutern und verständlich machen. Ein positives Miteinander sehen wir als gute Grundlage für den Behandlungserfolg und damit für Ihre Gesundheit.
 

Termine

Um lange Wartezeiten zu vermeiden und uns die Praxisorganisation zu erleichtern, vereinbarem Sie bitte immer telefonisch einen Termin. Da für jede Untersuchung entsprechend Zeit eingeplant werden muss, können Sie uns helfen, indem Sie bereits am Telefon Hinweise über die Art der Beschwerden geben.
Benachrichtigen Sie uns bitte, wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können.
Bei akuten und schwerwiegenden Erkrankungen bekommen Sie in der Regel am selben Tag einen Termin.
Im Notfall oder nach Unfällen können Sie auch ohne telefonischer Voranmeldung in die Praxis kommen.
 
Was sollte bei jeder Untersuchung mitgebracht werden:
  • Elektronische Gesundheitskarte
  • Gelbes Vorsorgeheft und Impfausweis
  • Säuglinge: Stoffunterlage, Wickeltasche, Nahrung

 

Überweisungen und Rezepte

Wenn Sie nur eine Überweisung oder ein Folgerezept/-verordnung benötigen, melden Sie dies bitte telefonisch an der Anmeldung an.
Üblicherweise müssen Sie dann nicht lange warten und können Ihr Rezept, Überweisung und/oder Kinderkrankenschein noch am selben Tag abholen. (Gesundheitskarte bitte nicht vergessen!)
 

Laboruntersuchungen

Point of Care Diagnostik (Schnellteste auf Streptokokken A oder CrP, Urinuntersuchungen) kann jederzeit in der Praxis durchgeführt werden. Die Ergebnisse liegen sofort zur Auswertung bereit.
 
Weitergehende Diagnostik erfordert eine venöse Blutabnahme, welche nach vorheriger Absprache und Anmeldung täglich zwischen 8 und 9 Uhr durchgeführt werden kann.
 
Urin und Stuhlproben, die bis 9:15 Uhr bereitstehen, können ebenfalls noch am selben Tag ins Labor geschickt und untersucht werden.
 
Die meisten Laborergebnisse liegen meistens nach 1 bis 2 Tagen vor und können telefonisch erfragt werden.
 
Auf Wunsch können auch medizinisch nicht indizierte Laboruntersuchungen als Privatleistung (IGELeistung) angeboten werden. Die Abrechnung erfolgt in diesem Fall nach gültiger Gebührenordnung für Ärzte.

 

Bereitschaftsdienst

Außerhalb der Sprechstundenzeiten erfahren Sie über den Anrufbeantworter und den Aushang an der Eingangstür, an wen Sie sich in Notlagen wenden können.
 
Die KV-Hotline 116 117 informiert sie unabhängig davon (telefonisch und online), über die aktuellen Bereitschaftsdienste in Ihrer Region!
 
Wir nehmen am Bereitschaftsdienst der Kinderärzte für Eisenach und Umgebung teil.
Die Kinderärztliche Notfallsprechstunden sind:
Mi. und Freitag von 16-19 Uhr
Sa., So. u. Feiertage 09-12 Uhr sowie 16-19 Uhr                                           
 
Der Dienst findet in der Regel in der Praxis der diensthabenden Ärzte statt.
Während unserer Dienstzeiten finden Sie uns in der Poliklinik (Haus F) des St. Georg Klinikums Eisenach. Eine telefonische Terminvereinbarung ist hier nicht erforderlich!
 
Außerhalb der Sprechzeiten ist der allgemeine KV-Dienst zuständig (KV-Hotline 116 117).
Bei lebensbedrohlichen Notfällen wählen Sie die Nummer vom Rettungsdienst 112.
 

Atteste für Kindergarten, Schule, Sportverein und Krankenkasse

Nach aktuellen Infektionsschutzgesetz §34 bzw. thüringischen und hessischen Schulgesetz sind ärztliche Atteste (bei Wiederbesuch der Einrichtung nach Krankheit) in den allermeisten Fällen nicht erforderlich.

Unser Praxisteam ist sehr daran interessiert die wertvolle Sprechstundenzeit möglichst für kranke Kinder, Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen zu nutzen und unnötige Nach- und Doppeluntersuchungen zu vermeiden.

Aus diesem Grund möchten wir  Atteste auch nur ausstellen, wenn dies wirklich erforderlich ist.

Bei allen Erkrankungen, die nicht im Infektionsschutzgesetz erfasst sind, sind Sie nicht verpflichtet, ein ärztliches Attest bei Wiederbesuch der Kindereinrichtung vorzulegen. Selbstverständlich sollten die Infektionszeichen am Abklingen, Ihr Kind fieberfrei (mind. 24h) und kein Durchfall/Erbrechen in den letzten 48 Stunden aufgetreten sein.

Ärztlichen Atteste sind in der Regel keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Aus diesem Grund müssen wir ihnen, die entstehenden Kosten (nach GOÄ Gebührenordnung Ärzte) in Rechnung stellen.

 In Abhängigkeit vom Umfang der Untersuchung sind dies:

 

GOÄ-Nummer

Punkte

Faktor

Kosten (€)

Einfaches Attesta

 

70 (Kurzbescheinigung)

40

1,4

3,-

Attest mit Untersuchungb

70 (Kurzbescheinigung)

8 (Ganzkörperstatus)

300 (40+260)

1 - 2,1

20,-

Ausführliches Attest, Beratung und Untersuchungc

70 (Kurzbescheinigung)

1 (Beratung)

8 (Ganzkörperstatus)

380 (80+40+260)

1 - 2,3

30,-*

Duplikat Impfausweisd 75 (Befundbericht) 130 1,9

ab 15,-

 

a Attest für Kindergarten nach Krankheit, Impfbescheinigung, Bonusheft Krankenkasse, Schulbescheinigung,

bKindergarteneingangsattest, Attest "Frei von sichtbaren ansteckenden Krankheiten" mit ausführlicher Untersuchung, Gesundheitszeugnis für bekannte Patienten (z.b. für Sportverein, Schwimmkurs, Versicherung, etc.)

c Gesundheitszeugnis für unbekannte Patienten, ärztliche Gutachten für Versicherungen, Rechtsanwälte, etc., *bei hohen Aufwand Anpassung des Faktors erforderlich

d ggf. höhere Kosten nach Aufwand (pro dokumentierter Impfung 1,- €

Bitte vereinbaren sie hierfür telefonisch einen Termin. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.